UNSERE PRÜFUNGSTERMINE
Aktuell für 2024 keine weiteren Prüfungungen!
Details zu den Prüfungen folgen bzw. siehe auch in der Rubrik Termine
>>> Darauf möchten wir hinweisen <<<
Geprüft wird nach der aktuellen Prüfungsordnung für Einzelleistungen des ÖJGV i.d.g.F.
PRÜFUNGSERGEBNISSE
Die jeweils jahres-aktuellen Prüfungsergebnisse des Jagdgebrauchshundeklubs Obersteiermark können Sie in unserem Archiv einsehen und abrufen.
ANmeldung zur Prüfung
Wir bitten Sie für die Prüfungsnanmeldung unsere Formulare, welche hier als Download zur Verfügung stehen, zu nutzen.
Bei etwaigen Fragen sind wir gerne erreichbar - bequem und einfach über unser Kontaktformular.
WICHtIG: ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Nachstehende Informationen sind allgemein und bis auf Widerruf gültig:
Der Jagdgebrauchshund muss im Österreichisches Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein.
Mindestalter ist das vollendete 18. Lebensmonat. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde und hitzige Hündinnen sind zur Prüfung nicht zugelassen.
Der Österreichische Jagdgebrauchshundeverband (ÖJGV) gewährleistet, dass ab 01. Januar 2014 kupierte Jagdhunde nur dann
zu einer Jagdhundeprüfung zugelassen werden, wenn der Jagdhundeführer den Nachweis erbringt, dass kein unzulässiger Eingriff nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) erfolgt ist.
Im Zuge einer vorangegangenen Prüfung muss ein Wesenstest bezüglich positiver Schussfestigkeit erfolgt sein.
Der Hundeführer muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein!
Eine gültige Tollwutschutzimpfung des Hundes ist erforderlich!
Es werden nur Jagdhunde zugelassen, die noch keine SPFSoR oder Bringtreueprüfung erfolgreich absolviert haben!
Hinweis zum Haftungsausschluss
Der Veranstalter und seine Organe übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Schäden und Unfälle jeglicher Art.
Jeder Teilnehmer und Hundeführer ist für sich und seinen Hund selbst verantwortlich.